Wer übernimmt die Kosten bei einer Tatortreinigung?
Sterbefall in der Wohnung, wer zahlt?
Nach dem Fund einer Leiche stellen sich viele Angehörige und Vermieter die Frage, wer die Kosten einer professionellen Leichenfundortreinigung übernimmt.
In der Regel machen das Angehörige und Erben. Denn: Nach dem Tod eines Mieters endet nicht automatisch auch der Mietvertrag. Und dieser beschreibt in der Regel in welchem Zustand die Wohnung nach Mietende übergeben werden muss. Das bedeutet im Normalfall eine leere und saubere Wohnung.

Und was, wenn es keine Erben gibt?
Gibt es keine Erben oder Angehörigen oder wird das Erbe ausgeschlagen, trägt der Vermieter oftmals die Kosten. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Grauzone, da der Vermieter nicht berechtigt ist, in Eigenregie Gegenstände aus dem Mietobjekt zu nehmen oder diese zu betreten. Es sollte unbedingt ein Nachlasspfleger bestellt werden, über den das weitere Vorgehen abgewickelt wird.
Quellen:
1. https://www.mietrecht.org/kuendigung/wohnungsmieter-verstorben-kein-erbe/
2.
https://www.anwalt.org/miete-nach-todesfall/
3.
https://www.homeday.de/de/immobilienvermietung/tod-des-mieters/
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