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Tatortreinigung Kostenübernahme

Kostenübernahme einer Leichenfundortreinigung

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Wer übernimmt die Kosten bei einer Tatortreinigung?

Sterbefall in der Wohnung, wer zahlt?

Nach dem Fund einer Leiche stellen sich viele Angehörige und Vermieter die Frage, wer die Kosten einer professionellen Leichenfundortreinigung übernimmt. 
In der Regel machen das Angehörige und Erben. Denn: Nach dem Tod eines Mieters endet nicht automatisch auch der Mietvertrag. Und dieser beschreibt in der Regel in welchem Zustand die Wohnung nach Mietende übergeben werden muss. Das bedeutet im Normalfall eine leere und saubere Wohnung. 

Der Mietvertrag bleibt bestehen, er erlischt nicht mit dem Tode des Mieters. Anstelle des Verstorbenen tritt ein Erbe in das Mietverhältnis ein. Wer das ist, richtet sich danach, ob der Verstorbene allein oder mit anderen in der Wohnung lebte

Und was, wenn es keine Erben gibt?

Gibt es keine Erben oder Angehörigen oder wird das Erbe ausgeschlagen, trägt der Vermieter oftmals die Kosten. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Grauzone, da der Vermieter nicht berechtigt ist, in Eigenregie Gegenstände aus dem Mietobjekt zu nehmen oder diese zu betreten. Es sollte unbedingt ein Nachlasspfleger bestellt werden, über den das weitere Vorgehen abgewickelt wird. 

Für Fälle in denen der Wohnungsmieter verstorben ist, ohne Erben zu hinterlassen, sollte der Vermieter unverzüglich den Antrag auf Nachlasspflegschaft stellen. Nur mit einem Nachlasspfleger kann die weitere Abwicklung des Nachlasses bezüglich der Mietwohnung erfolgen.

Quellen: 
1. https://www.mietrecht.org/kuendigung/wohnungsmieter-verstorben-kein-erbe/
2.
https://www.anwalt.org/miete-nach-todesfall/
3.
https://www.homeday.de/de/immobilienvermietung/tod-des-mieters/

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